Licht als Schadensfaktor für Kulturgut
Elektromagnetische Strahlung über das gesamte Spektrum hat einen Einfluss auf die Materialalterung. Licht ist lediglich ein kleiner, für das menschliche Auge sichtbar Teil des elektromagnetischen Spektrums. Für den Museums- und Archivbereich sind daher alle nicht sichtbare Strahlungsanteile (v.a. Ultraviolett und Infrarot) möglichst auszublocken.
Die Schädigung durch Licht ist kummulativ. Vereinfacht bedeutet dies: je grösser die Lichtdosis, desto grösser ist das Schädigungspotential für das Objekt. Je weniger elektromagnetische Strahlung auf ein Objekt fällt, desto länger ist seine Lebensdauer. Es ist daher angezeigt, Objekte möglichst vor Strahlung zu schützen. Insbesondere ausserhalb der Öffnungszeiten von Ausstellungen (Morgen/Abend, Winterschliessung) oder ausserhalb der Arbeitszeiten während derer an oder mit Objekten gearbeitet wird. Im Depot wird ohnehin eine möglichst kleine Belastung mit elektromagnetischer Strahlung angestrebt.
Dieser historische Hocker war ursprünglich knallig bunt (violett). Quelle: Schloss Arenenberg (Foto Prevart)
Die frühere Praxis, für den Leihverker für das sichtbare Licht strikte Luxvorgaben (lx) zu machen ist nicht zielführend, da sie die Expositionsdauer nicht berücksichtigt. Sinnvoller ist die Vorgabe einer maximal zulässigen Lichtdosis angegeben in Luxstunden (lx · h). Selbstredend ist davon auszugehen, dass durch geeignete Leuchtmittel bzw. Folien auf Fenstern die UV-Strahlung möglichst ausgeschlossen wird.
Siehe auch im Downloadbereich
Einen ersten Überblick zu Licht (2016) in Museen gibt es hier: https://www.licht.de/fileadmin/Publikationen_Downloads/1606_lw18_Museen_web.pdf