Die Bauherrenberatung umfasst Dienstleistungen als Mittler zwischen dem Bauherren und den planenden bzw. bauausführenden Organen. Aufgabe der Bauherrenberatung ist es, die Fachkompetenz beider Seiten miteinander zu verbinden und gegenseitig nutzbar zu machen. Das Ziel sind verlässliche Grundlagen für die Planung und die Bauausführung sowie ein ausgeführtes Bauprojekt, welches die gestellten Vorgaben erfüllt und die zukünftigen Nutzer vollumfänglich befriedigt.

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 Buchs (ZH), Zentraldepot der Universität Zürich, 2021 (Foto: Prevart)

Die Bauherrenberatung ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument im Bauprozess.

Museen, Bibliotheken, Archive, u.s.w. sind oft Institutionen der öffentlichen Hand und treten in einem Bauprozess vielfach nicht selber als Bauherr sondern in erster Linie als Nutzer in Erscheinung. Aus diesem Grunde verwenden wir den Doppelbegriff "Nutzer/Bauherren", da eine Beratung im Sinne von Bauherrenberatung auf beiden Ebenen erfolgen kann.

  • Die Bauherren- und Nutzerberatung umfasst folgende Leistungen:
  • Erfassen, bündeln und formulieren der Ansprüche und Wünsche seitens der Nutzer bzw. des Bauherren
  • Beschaffen und/oder erstellen von auftragsspezifischen Grundlagen und Vorgaben seitens der Nutzer bzw. des Bauherren oder Projektsteurers
  • Erarbeitung und Abfassung von Wettbewerbsprogrammen für Museumsarchitektur und Museumsgestaltung.
  • Projektvorprüfung und Mitarbeit in Wettbewerbsjurys
  • Detaillierte Analyse von Projekten aus betrieblicher und musealer Sicht
  • Kommunikation der vom Nutzer erarbeiteten Vorgaben zu handen der planenden oder bauausführenden Organe
  • Vertretung der Nutzer- bzw. der Bauherreninteresse bei den planenden oder bauausführenden Organen
  • Fachliche Ansprech- und Diskussionspartner der planenden und bauausführenden Organe
  • Einbringung von organisatorischem, planerischem sowie fachspezifischem Wissen seitens der Nutzer bzw. des Bauherren im Planungs- und Bauprozess
  • Überprüfung der erstellten Dokumente im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens bezüglich der Erfüllung der Vorgaben
  • Überprüfung der erbrachten Bauleistung bzgl. Erfüllung der betrieblichen und musealen Vorgaben

Museen, Bibliotheken, Archive, u.s.w. sind oft Institutionen der öffentlichen Hand und treten in einem Bauprozess vielfach nicht selber als Bauherr sondern in erster Linie als Nutzer in Erscheinung. Aus diesem Grunde verwenden wir den Doppelbegriff "Nutzer/Bauherren", da eine Beratung im Sinne von Bauherrenberatung auf beiden Ebenen erfolgen kann.

Die vom Nutzer in Anspruch genommene Leistung kann selbstverständlich auch von Architekten und Planern in Anspruch genommen werden.